Mitgliederversammlung tagte online

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage tagte die ordentliche Mitgliederversammlung unseres Vereins am 28. November 2021 per Zoom-Sitzung. Die wichtigsten Ergebnisse können wir wie folgt zusammenfassen:

Der Vorstand berichtete über sein Treffen in Altenkirchen und die damit verbundenen Beratungen zur Situation des Vereins. Die Entscheidung, die Arbeit fortzuführen und dabei die Priorisierung des Engagements neu zu justieren wurde von den teilnehmenden Mitgliedern einhellig begrüßt. Neben einer bildungspolitischen Initiative wird sich der Verein um eine Vernetzung mit anderen Interessengruppen ähnlicher Ausrichtung über die eigenen landeskirchlichen Grenzen hinweg bemühen. Die kritische Auseinandersetzung mit Entscheidungsprozessen, die eine weitere Entmündigung der Ortsgemeinden bedeuten, wird fortgesetzt. Dabei soll der Blick auch auf die EKD-Ebene erweitert werden. Nach wie vor sind wir davon überzeugt, dass die Zukunft unserer Kirche nicht in Großraumlösungen und im Streben nach Zentralisierung zu suchen ist, sondern sich in einer Stärkung der Basisarbeit vor Ort finden wird. Die Fokussierung auf die Kirchengemeinden entspricht auch dem biblisch-theologischen Befund und orientiert sich an den ursprünglichen Zielen der Reformation.

Der Kassenprüfbericht wird dankend zur Kenntnis genommen. Da es keine Beanstandungen der Prüfer gab, wird der Vorstand auf Antrag entlastet. Bei der Wahl des neuen Vorstands stehen bis auf zwei Mitglieder die bisherigen Amtsinhaber zur Wiederwahl bereit. Die Wahl fällt wie folgt aus:

Andreas Reinhold, Vorsitz – einstimmig bei einer Enthaltung
Hans-Jürgen Volk, stellv. Vorsitz – einstimmig bei einer Enthaltung
Stephan Sticherling, Schriftführung – einstimmig bei einer Enthaltung
Gerd Niemeyer, Kasse – einstimmig bei einer Enthaltung
Hartmut Becks, Beisitzer – einstimmig bei einer Enthaltung

Zwei Vorstandsposten bleiben aus Mangel an Kandidaten vakant. Alle Kandidaten nehmen auf Nachfrage die Wahl an.

Die Mitgliedsbeiträge bleiben in der bisherigen Größenordnung bestehen: Der Mindestbeitrag für natürliche Personen beträgt 12,00 € im Jahr, für Institutionen wie z.B. Kirchengemeinden 24,00 € im Jahr.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ kommen noch einmal verschiedene Aspekte der bisherigen Strukturreformen zur Sprache. Insbesondere beobachtet man bei den Umformungsprozessen eine stärkere Rolle der EKD und es werden weitere Eingriffe in die Hoheitsrechte der Kirchengemeinden erwartet. Dies betrifft auch die Pfarrstellenbesetzung, die sich wegen fehlenden Nachwuchses immer schwieriger gestaltet.

Nach gut eineinhalbstündiger Sitzung beschließt der Vorsitzende die Mitgliederversammlung mit Dank für die Teilnahme der Anwesenden und einem Segenswunsch.